Sorgt ein Gasanbieterwechsel für ein Kostenersparnis?

Eine Berliner Familie könnte jährlich 460 Euro sparen, wenn sie den Vertrag bei ihrem Grundversorger (Gasag) kündigt und einen Vertrag bei einem anderen Lieferanten unterschreibt. Der Anbieterwechsel dauert wenige Minuten, ist frei von jeglichen Risiken und sorgt am Ende für ein nicht zu unterschätzendes Kostenersparnis. Doch wie findet man einen günstigeren Gasanbieter und welche Vorkehrungen müssen getroffen werden?

Mit einem Vergleichsrechner den günstigsten Tarif finden

1998. Die Liberalisierung der Energiemärkte sorgte für ein regelrechtes Buhlen um die Gunst der Kunden. Bis jedoch auch Gasverbraucher die Wahl hatten, ihren Anbieter zu wechseln, dauerte es weitere zehn Jahre. Heute – knapp 20 Jahre später – stehen in Deutschland 900 Gasanbieter zur Verfügung. In jedem Postleitzahlengebiet können Gaskunden aus durchschnittlich 95 Lieferanten wählen. Um hier auch tatsächlich den günstigsten Tarif zu finden, sollten wechselwillige Verbraucher die im Internet zur Verfügung stehenden Vergleichsrechner nutzen. Dabei greifen die Vergleichsrechner auf unzählige Datenbanken zu, sodass es am Ende zu einer detaillierten Übersicht kommt, welche Angebote zur Verfügung stehen. Besonders empfehlenswert sind die Tarifrechner von Check24 und Verivox.

Verivox

Der Tarifrechner vergleicht zahlreiche Tarife; hier haben Verbraucher sehr wohl die Chance, das günstigste Angebot – innerhalb weniger Minuten – zu finden. Die Voreinstellungen sind nur bedingt verbraucherfreundlich; der Neukundenbonus kann zudem das Ergebnis des Anbieters verzerren.

 

Check 24

Check24 vergleicht viele Tarife; mit Check24 können die Anwender – binnen kürzester Zeit – das günstigste Angebot zu finden.

Den Verbrauch ermitteln

Wer schon einmal seinen Stromanbieter gewechselt hat, wird auch mit dem Gasanbieterwechsel keine Probleme haben. Selbst dann, wenn man noch keinen Anbieterwechsel vorgenommen hat, wird man keine gröberen Schwierigkeiten haben, einen neuen Tarif abzuschließen. Zu Beginn ist es ratsam, die tatsächlich angefallenen Kosten zu überprüfen. Die Rechnungen der letzten drei Jahre sollten genügen, um den Durchschnittsverbrauch berechnen zu können. So können Ausreißer nach unten und nach oben – wenn es einen milden oder besonders harten Winter gegeben hat – ausgeglichen werden. Alternativ kann – basierend auf der Wohnungs- oder Hausgröße – der Gasverbrauch auch über den Vergleichsrechner ermittelt werden.

Sollte der Bonus miteinbezogen werden?

Entscheidend ist die Frage, ob beim Vergleich die einmalige Bonuszahlung (sogenannter Neukundenbonus) mitberücksichtigt werden soll. Ist der Verbraucher bereit, einen jährlichen Gasanbieterwechsel vorzunehmen, ist es ratsam, den Bonus beim Vergleich miteinzubeziehen. So landen jene Gasanbieter an den vordersten Stellen, die auch die höchsten Boni ausbezahlen. Je nach Gasanbieter können sogar dreistellige Beträge als Bonus zur Verfügung stehen. Standardgemäß zeigt Check24 jedoch nur Tarife mit Bonuszahlungen an, die 15 Prozent der Rechnungssumme nicht übersteigen. Immer wieder gab es Probleme mit Anbietern, die zwar höhere Boni versprachen, jedoch teilweise sogar die Auszahlungen verweigerten. Entscheidet sich der Verbraucher für einen Tarif mit einem recht hohen Neukundenbonus, wird er ab dem zweiten Jahr mitunter draufzahlen. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass – wenn derartige Modelle gewählt werden – der Vertrag rechtzeitig, also im Regelfall drei Monate vor dem Vertragsende – gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt entweder über einen Kündigungsdienst oder per Einschreiben; Kündigungen per E-Mail oder Telefonanruf sollten – aufgrund fehlender Beweislage – vermieden werden.

„Biogas- und Klimatarife“

Es gibt sogenannte „Biogas- und Klimatarife“; jene sind vor allem für Verbraucher von Interesse, wenn sie umweltbewusste Anbieter bevorzugen möchte. Die Anbieter versprechen, dass die Gasproduktionen nur eine derart hohe Menge an CO₂ verbrauchen, wie das in diversen Klimaschutzprojekten festgelegt wurde. Derartige Anbieter müssen nicht automatisch teuer sein; es gibt auch Regionen, in denen Klimatarife zu den günstigsten Modellen gehören. Sucht der Verbraucher einen Anbieter, wobei ihm Faktoren wie Service und Ökologie wichtig sind, ist es ratsam, die Plattform Energieverbraucherportal.de zu besuchen. Auf jener Plattform hat der Verbraucher die Möglichkeit, auch explizit nachhaltige Gaslieferanten zu suchen.

Die Gefahr der Pakettarife

Viele Gasanbieter versuchen mit sogenannten Pakettarifen zu punkten. Dabei erhalten die Verbraucher eine feste Anzahl an Kilowattstunden. Werden weniger Kilowattstunden (als im Paket enthalten sind) verbraucht, erhält der Verbraucher keine Erstattung; verbraucht er jedoch mehr, muss er für die zusätzliche Menge einen vergleichsweise hohen Preis bezahlen. Selbst dann, wenn der Verbraucher der Ansicht ist, dass der Pakettarif günstig erscheint, sollte er sich den Abschluss besonders gut überlegen. Im Gegensatz zum Stromverbrauch, der sich mit den Jahren einpendelt, kann beim Gasverbrauch keinesfalls gesagt werden, wie sich der weitere Verbrauch entwickelt. Mitunter kann nach drei milden Wintern auch ein richtig harter Winter kommen; kommt es zu wochenlangen Temperaturen, die sich weit unter dem Gefrierpunkt befinden, könnte der Pakettarif zu einem teuren Unterfangen werden.

Der Verbraucher sollte auf die Preisgarantie achten

Damit sich Verbraucher vor diversen Preiserhöhungen, die immer wieder möglich sind, schützen können, ist es ratsam, auf die sogenannte Preisgarantie zu achten. Die Preisgarantie sollte zumindest die Erstvertragslaufzeit abdecken. Zwölf Monate sind, bezugnehmend auf die Mindestvertragslaufzeit, ein guter Wert. Jedoch sollten die Verbraucher beachten, dass die Preisgarantie nur bestimmte Kosten umfasst. Werden die Steuern erhöht, kann der Versorger – trotz Preisgarantie – die Kosten anheben. Jedoch besteht, sofern es zu einer Preiserhöhung kommt, ein automatisches Sonderkündigungsrecht, sodass der Verbraucher – innerhalb einer vorgegebenen Zeit – auch während dem Vertragsjahr kündigen kann.

Die Kündigung des alten Vertrages

Hat sich der Verbraucher für einen Tarif entschieden, den er über das Vergleichsportal gefunden hat, kann er diesen auch gleich über die Plattform abschließen. Es gibt jedoch Anbieter, die diese Möglichkeit ausschließen, sodass der Verbraucher direkt mit dem Gaslieferanten Kontakt aufnehmen muss. Die Kündigung des bestehenden Vertrages übernimmt im Regelfall der neue Anbieter. Eine eigenständige Kündigung ist daher nicht erforderlich. Jedoch gibt es – wie auch beim Stromanbieterwechsel – Ausnahmen:

  • Läuft die Kündigungsfrist des bisherigen Gaslieferanten demnächst ab, sollte der Verbraucher den Vertrag selbstständig kündigen. Mitunter kann die Gefahr eintreten, dass der neue Anbieter die Kündigungsfrist übersieht und somit zu spät kündigt; in diesem Fall verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
  • Der Verbraucher sollte auch selbstständig die Kündigung einreichen, wenn der Gaslieferant über eine Preiserhöhung informiert. Hier besteht das sogenannte Sonderkündigungsrecht, welches – innerhalb einer festgesetzten Frist – relativ schnell wahrgenommen werden muss.

Besteht das Risiko, nicht mehr mit Gas versorgt zu werden?

Hat der Verbraucher den Vertrag gekündigt, muss er keine Angst haben, nicht mehr mit Gas versorgt zu werden; die Gasversorgung bleibt auch dann aufrecht, wenn es keinen Anbieter mehr gibt. Schlussendlich muss, wenn kein Anbieter gewählt wurde, der Grundversorger einspringen. Zu beachten ist, dass der Verbraucher hier jedoch einen relativ hohen Preis bezahlen muss. Ratsam ist es daher, nur für kurze Zeit den sogenannten Notfalltarif zu wählen; dieser kann – innerhalb einer zweiwöchigen Frist – gekündigt werden. Der Wechsel dauert im Regelfall zwischen drei und acht Wochen. Die Belieferung beginnt mit dem Monatsersten. Eine technische Umstellung erfolgt nicht. Der Verbraucher erhält dasselbe Gas; verändert haben sich lediglich der Betrag und der Briefkopf der Rechnung.

Ein Umzug ist geplant – was gilt es zu beachten?

Der Verbraucher hat bereits einen alternativen Anbieter gewählt und möchte umziehen? Im Regelfall gewährt der Anbieter ein Sonderkündigungsrecht. Es ist ratsam, die dementsprechende Sonderklausel im Vertrag oder in den AGB des Anbieters zu suchen, um auf etwaige Fristen oder Bestimmungen Rücksicht nehmen zu können. Findet sich keine Ausstiegsklausel bei Umzug, muss der Verbraucher den Vertrag mitnehmen. Jedoch nur dann, wenn der neue Wohnort zum Liefergebiet des Anbieters zählt.

Bildquelle: Peter Gudella / shutterstock

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Posted by Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.